Der WWF hatte Beschwerde gegen das BAZL eingereicht und gefordert, dass es ein Gutachten brauche, um die Auswirkungen der Pc-21 auf Mensch und Umwelt zu untersuchen. Diese Gutachten hat die Natur- und Heimatschutzkommission und des Bundesamt für Umwelt erstellt. Es ist zum Schluss gekommen, dass eine Störung für Wildtiere und den Tourismus ausgeschlossen werden kann. Weiter darf der Luftraum Speer nur an max. 50 Tagen im Jahr aktiviert werden.
Der Luftraum Speer ist eines der drei Trainingsgebiete der Luftwaffe und befindet sich in den Kantonen Glarus, Appenzell Ausserroden und St.Gallen. Das Gebiet darf nun definitiv von der Luftwaffe genutzt werden, was zum Beispiel heute Nachmittag bereits der Fall war.
http://www.aeroclub.ch/downloads/dokumente/verfuegung_Speer.pdf
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